ERKLÄRUNG ZUR ZUGÄNGLICHKEIT

Die Staatliche Verwaltung für Materialreserven verpflichtet sich, ihre Website sshr.gov.cz gemäß dem Gesetz Nr. 99/2019 Sb. über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Sb. über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung einiger anderer Gesetze in der jeweils geltenden Fassung zugänglich zu machen, das die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen umsetzt.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website https://sshr.gov.cz/

Stand der Umsetzung

Diese Website entspricht teilweise dem Gesetz Nr. 99/2019 Sb. über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und über die Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Sb. über die Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und über die Änderung einiger anderer Gesetze, in der geänderten Fassung, aufgrund des nicht zugänglichen Inhalts oder der unten aufgeführten Ausnahmen.

Unzugänglicher Inhalt

Die unten aufgeführten Inhalte sind nicht zugänglich, da sie nicht dem Gesetz über die Zugänglichkeit entsprechen:

  • Einige Links geben ihren Zweck nicht in Form einer Beschreibung an (Regel 2.4.9 Zweck des Links (nur aus dem Text des Links))
  • Einige Bilder enthalten keinen alternativen Text (Regel 1.1. Textalternativen)

An der Angleichung an das Gesetz wird derzeit gearbeitet, wobei davon ausgegangen wird, dass die Bedingungen spätestens im Jahr 2021 erfüllt sein werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Zugänglichkeit

Die Erklärung zur Zugänglichkeit wurde am 5. Dezember 2020 erstellt.

Für die Erstellung dieser Erklärung wurde eine von der staatlichen Materialreserveverwaltung durchgeführte Selbstbewertungsmethode verwendet. 

Rückmeldungen und Kontaktangaben

Wir arbeiten noch immer daran, diese Website für alle Nutzer nahtlos zugänglich zu machen. Sollten Sie auf Probleme stoßen, lassen Sie es uns bitte wissen. Für Vorschläge, Kommentare oder Informationen über Probleme mit der Darstellung dieser Website, verwenden Sie bitte E-Mail operator@sshr.cz.

Verfahren zur Rechtsdurchsetzung

Im Falle einer unbefriedigenden Antwort auf eine Meldung oder ein Ersuchen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Web und auf mobilen Endgeräten wenden Sie sich bitte an die zuständige Vollzugsbehörde:

 

Ministerium des Innern

Abteilung für elektronische Behördendienste

náměstí Hrdinů 1634/3

140 21 Praha 4

E-Mail: pristupnost@mvcr.cz